Die spinnen, die…
…Römer Behörden.
Nun wurde tatsächlich die (bereits früher hier erwähnte) wikileaks.de – Domain gesperrt, wie ich auf heise.de las. wikileaks.org gibt es allerdings immernoch. Laut deren Angaben sind China und Deutschland die einzigen gesperrten wikileaks-Domains.
EDIT: zumindest die Domainsperrung scheint (auch) andere gründe zu haben, wenngleich dort noch einige Unstimmigkeiten bestehen, vgl. hier und wikileaks selbst.
Der Gipfel der Sache ist die – ebenfalls auf heise.de erwähnte – Hausdurchsuchung beim Domain-Inhaber. Aber das folgt ja nur der kranken Logik, dass Links auf Seiten mit Sperrlisten aller Art, die eben auch kinderpornographische Sperrlisten enthalten, als Verbreitung von Kinderpornographie oder zumindest einen begründeten Verdacht dazu angesehen werden können. Denn das wurde laut heise.de wohl bereits bei einem Blog-Betreiber mit verlinkten dänischen Sperrlisten als vollkommen ausreichender Grund landgerichtlich bestätigt.
Beides sehe ich als starke Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung an. Sollte auch das Bundesverfassungsgericht wider erwarten diese Hausdurchsuchungen (mit den dort dargestellten Begründungen) als gerechtfertigt ansehen, darf man m.E. die Meinungsfreiheit durchaus als nicht existent ansehen.
Und eine gewisse, geradezu stoische Ignoranz gegen Gleichbehandlung scheint dem Menschen in Entscheidungspositionen innezuwohnen: viele große Nachrichtenportale, wie heise.de, bild.de oder welt.de haben schon mal direkt auf wikileaks verlinkt, was auch von viele jeweiligen Kommentaren festgestellt wird – aber ein Blogbetreiber ist natürlich völlig was anders, da macht man gleich ne Hausdurchsuchung (was im übrigen nicht nur einer, sondern undurchführbar viele sein dürften – auch wenn die meisten wie dieses aufgrund der Leserzahlen unbedeutetend sind – und wie gesagt auch mangels Verhältnismäßigkeit und wegen Meinungsfreiheit m.E. rechtwidrig sind).
Hinweise auf §184 StGB sind insofern lächerlich, als dass “zugänglich machen” und “ankündigen” ziemlich weit auslegbare Worte sind.
Und schließlich bemerkt ein Kommentar im heise.de-Forum, dass die gesperrten Seiten zumindest weitesgehend eh vom Netz sind – vermutlich, weil die örtlichen Behörden dort eingegriffen haben. Und die dortige Stelle ist auch die einzig richtige, dagegen vorzugehen, Sperrlisten geheimzuhalten, indem Links darauf mit Rechtsbeugung (Abschnitt [Update]:) zur Straftat werden, öffnet dagegen der Willkür Tür und Tor. (Anm.: Rechtsbeugung im strafrechtlichen Sinne, die sich auf Bevorzugung von Parteien bezieht, ist hier natürlich von mir nicht gemeint.)
